Gleich zu Beginn legt die 31-Jährige dem Richter sämtliche ärztliche Befunde und Attests vor. Aufgrund psychischer Probleme ist sie derzeit nicht arbeitsfähig, könne daher auch keinen Unterhalt für ihre drei Kinder an ihren Mann bezahlen, von dem sie getrennt ist. „Wir haben ausgemacht, dass er mit den Kindern in der gemeinsamen Wohnung bleibt und ich dafür keinen Unterhalt zahlen muss“, erzählt die Angeklagte.
Unbezahlter Kindesunterhalt
„Da kann ich das Geld gleich ans Laufhaus überweisen“
Einer 31-Jährigen wird vorgeworfen, keinen Unterhalt für ihre Kinder bezahlt zu haben. Sie weist die Vorwürfe von sich. Aus gesundheitlichen Gründen ist sie nicht arbeitsfähig.
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