Gleich zu Beginn legt die 31-Jährige dem Richter sämtliche ärztliche Befunde und Attests vor. Aufgrund psychischer Probleme ist sie derzeit nicht arbeitsfähig, könne daher auch keinen Unterhalt für ihre drei Kinder an ihren Mann bezahlen, von dem sie getrennt ist. „Wir haben ausgemacht, dass er mit den Kindern in der gemeinsamen Wohnung bleibt und ich dafür keinen Unterhalt zahlen muss“, erzählt die Angeklagte.