Einen schalen Beigeschmack hatte die Geschichte schon von Beginn an. Nach der Aufhebung von Teilen der Raumordnung in Großklein durch den  Verfassungsgerichtshof  muss man wohl von einem Skandal sprechen. Wie soll man es sonst nennen, wenn Umwidmungen von Grundstücken nur erfolgen, um einen gesetzwidrigen Zustand zurechtzubiegen? Noch dazu, wenn es sich beim Nutznießer um den damaligen Vizebürgermeister handelt? Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.