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Höchstrichter bestätigen

Umwidmungen für Ex-Vizebürgermeister von Großklein waren gesetzwidrig

Der Verfassungsgerichtshof hebt Grundstückswidmungen zugunsten des Großkleiner Ex-Vizebürgermeisters Josef Kolar auf. Dessen Betrieb am jetzigen Standort steht damit vor dem Aus.
Der Verfassungsgerichtshof unter Vorsitz von Präsident Christoph Grabenwarter hob Teile der Raumordnung in Großklein auf
© APA/GEORG HOCHMUTH
Der Verfassungsgerichtshof unter Vorsitz von Präsident Christoph Grabenwarter hob Teile der Raumordnung in Großklein auf
© APA/GEORG HOCHMUTH
Author Robert Lenhard
Robert Lenhard Teamleiter Regionalredaktion Leibnitz & Deutschlandsberg, Stv. Ressortleiter Regionalredaktionen Steiermark
Teamleiter Regionalredaktion Leibnitz & Deutschlandsberg, Stv. Ressortleiter Regionalredaktionen Steiermark
7. April 2022,
8:06 Uhr

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