Sozialbetrug wird einer jungen Frau vorgeworfen, die vor Bezirksrichterin Elisabeth Schwarz sitzt. Wobei der Auslöser, warum die Causa überhaupt bekannt wurde, höchst kurios ist. Die Frau bezog Arbeitslosengeld und soll bei einem Kontrolltermin beim Arbeitsmarktservice (AMS) gegenüber dem AMS-Berater geäußert haben, dass sie durch Schwarzarbeit ja viel mehr verdiene. Sie mache alles beginnend von Arbeiten im Weingarten und steige auch aufs Dach – nur Kellnern mache sie nicht.

Verblüffter AMS-Mitarbeiter

Der über dieses Bekenntnis ziemlich verblüffte Mitarbeiter wollte eine Vorgesetzte zu einer Niederschrift dieser Aussagen beiziehen. Aber da wollte die junge Frau ihre Aussagen nicht mehr wiederholen. Doch der Stein war schon im Rollen und führte vor Gericht. Es geht um knapp 3000 Euro Arbeitslosengeld.

Missverständnis und emotional aufgewühlt

„Nicht schuldig“, fühlt sich die Angeklagte und schildert den Hergang so: Sie sei gefragt worden, warum das mit der Vermittlung von Arbeit bei ihr nicht funktioniere. „Ich habe gesagt: ‚Ich tue eh und mache‘“, so die Frau. Etwa arbeite sie bei ihrer Großmutter und es gebe auch zu Hause Arbeit im Weinbau. So sei es zu diesem Missverständnis gekommen. Auch sei sie aus privaten Gründen damals emotional sehr aufgewühlt gewesen. Aber: „Ich habe nie gesagt, dass ich Geld dafür bekomme. Hätte ich Geld schwarz verdient, dann hätte ich nicht mein Auto verkaufen müssen und meine Wohnung verloren“, betont die Angeklagte.

Warum sollten die Angaben des AMS-Mitarbeiters nicht stimmen, fragt Schwarz. „Ich weiß es nicht“, antwortet die Angeklagte. „Haben Sie ohne Anmeldung irgendwo gearbeitet und Geld bekommen“, bohrt die Bezirksrichterin nach. „Nein“, kommt ganz bestimmt die Antwort.

Überraschende Wende

Schwarz macht der Frau das Angebot einer Diversion (außergerichtlicher Tatausgleich), weil sie bisher unbescholten ist. 1000 Euro Teilschadensgutmachung ans AMS und ein Bußgeld von 60 Tagsätzen zu 8 Euro sowie 80 Euro Gerichtskosten. „Würden Sie das annehmen?“ fragt Schwarz. Einigermaßen überraschend tut die Frau das. „Ja, ich übernehme die Verantwortung, dass das missverständlich gelaufen ist“, sagt sie. Damit entgeht sie einer möglichen Verurteilung. Die Verantwortungsübernahme ist nicht gleichbedeutend mit einem Geständnis. Auf die Zeugenaussage des AMS-Mitarbeiters konnte verzichtet werden.