Ein Fußtritt gegen einen Security-Mitarbeiter hat einen jungen Mann vor das Bezirksgericht Feldbach gebracht. Eine Brustkorbprellung wurde im Krankenhaus diagnostiziert. Auf die obligatorische erste Frage von Bezirksrichterin Elisabeth Schwarz bekennt sich der Angeklagte ohne Umschweife schuldig. Passiert ist die Körperverletzung bei einem Fest. Wie so oft in solchen Fällen war Alkohol im Spiel - viel Alkohol.
Wodka verträgt er nicht
Nach zwei Flaschen wurde es finster und für Security schmerzhaft
Junger Mann verletzte bei Fest Security. Er hatte zwei Flaschen Wodka intus. Im Gerichtssaal entschuldigte er sich bei seinem Opfer: Er habe ihm keine "schießen" wollen. Trotzdem kam der Rausch teuer.
© Helmut Steiner