Dafür, dass sie sich wegen Raufhandels verantworten müssen, sind die vier Männer aus Tirol, die in Feldbach vor Bezirksrichterin Elisabeth Schwarz sitzen, sehr gut aufgelegt. Ihr Verteidiger erklärt, dass sich das, was ihnen zur Last gelegt wird, nicht zugetragen habe. Sie haben auf dem Weinfest ordentlich getankt, das geben sie unumwunden zu. Von einer Auseinandersetzung will aber keiner etwas wissen.

Die Zeugen, die von Richterin und Bezirksanwältin befragt werden, haben ganz anderes in Erinnerung, tun sich mit der Identifizierung aber schwer. Zu fünft war die Gruppe unterwegs, als sie angepöbelt wurde und einer am Boden lag, ehe er sich versah, und getreten wurde. Es war finster. Auch sie hatten einiges getrunken – bis auf die junge Frau. Sie war die Autofahrerin. Als ihr Freund Schläge auf den Kopf und einen Magenstrudel einstecken musste, hat sie geweint und geschrien: „Aufhören – aber er hat nicht aufgehört!“ Sie glaubt, dass es der Fülligere unter den vier Angeklagten war. Auch ihr Freund hat ihn identifiziert.

Zuerst frech, dann kleinlaut

Auf diesen Mann konzentrieren sich mehrere Aussagen. Aber die Angaben, welche Kleidung er trug, gehen auseinander. Der Angeklagte meint frech: „Da fahren wir 600 Kilometer für einen Kindergarten.“ Damit gerät er bei Bezirksrichterin Schwarz aber an die Falsche. Sie weist ihn zurecht: „Und was wäre, wenn ihr verletzt seid?“ „Bin ja nicht verletzt“, kommt kleinlaut die Antwort.
Ein weiterer Zeuge – Aussteller beim Fest – identifiziert die ganze Gruppe. Ein Stand hatte wegen ihr bereits dichtgemacht. Der Zeuge sprach mit einem aus der Gruppe – der sich aber nicht erinnern kann – , um zu kalmieren, was aber nur von kurzer Dauer war. Einer aus der Gruppe hat sich als „Bosnier“ ausgeben. Für den Zeugen ist klar: „Sie haben es darauf angelegt, dass es einen Wirbel gibt.“ Das stellt das Quartett auf Nachfrage der Bezirksanwältin in Abrede. Ein weiterer Zeuge identifiziert den vorgeblichen „Bosnier“ als Schläger.

Es wird eng. Die Angeklagten beraten sich vor dem Verhandlungssaal mit ihrem Verteidiger. „Wir nehmen des an, wias isch“, heißt es dann. Der „Bosnier“ erhält Diversion (70 Tagsätze á 10 Euro), der etwas stärkere Angeklagte 90 Tagsätze á 15 Euro. Die beiden anderen gehen im Zweifel frei.