Als „Schlendrian“, also Nachlässigkeit, bezeichnet der Landesrechnungshof Steiermark (LRH) die gefundenen Unstimmigkeiten bei der jüngsten Prüfung von vier steirischen Gemeinden. Eine von ihnen ist Bad Blumau. Dort fand man Unregelmäßigkeiten etwa die Allgemeine Dienstverfügungen, die Anordnung von Mittelverwendung oder das Mahnverfahren betreffend. „Immer wieder wurden gesetzliche Vorgaben schlicht ignoriert“, heißt es im Prüfungsbericht.