Viele Chancen auf eine rasche Lösung gibt es für die Hausapotheke von Allgemeinmediziner Farhad Dianat in Scheifling nicht mehr. Wie berichtet versuchte der Arzt zuletzt, einer Beschwerde von Apothekerin Monika Reidlinger aus dem Jahr 2016 die aufschiebende Wirkung abzuerkennen. So hätte die Hausapotheke bis zum endgültigen Spruch durch das Landesverwaltungsgericht (LVWG) wieder öffnen dürfen.
Über den Antrag entschied nicht wie zuerst angenommen die Bezirkshauptmannschaft, zuständig ist auch hier das LVWG. Der Beschluss mit mehrseitiger Begründung fällt eindeutig aus – der Antrag wurde abgewiesen. Aus rechtlicher Sicht hat Dianat im vorliegenden Fall kein Antragsrecht, möglich wäre allerdings eine „amtswegige“ Aberkennung der aufschiebenden Wirkung.
Scheifling
Antrag zurückgewiesen: Hausapotheke bleibt zu
Landesverwaltungsgericht ortet „keine Gefahr im Verzug“, kleine Hoffnung auf Zwischenlösung bleibt.
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