Der Angeklagte ist Betriebshelfer auf einem Bauernhof. Er lebt bei seinen Eltern, hat kein Vermögen, dafür aber Unterhaltsschulden. „Mit der einen bin ich selten beinander“, sagt er und meint damit vermutlich, dass er die Mutter eines seiner Kinder nur hin und wieder sehe. Gerichtlich ist er unbescholten, „einmal war ich schon vor Gericht, da hab‘ ich auch nix bezahlt“, sagt er. „Das ist aber getilgt“, sagt der Bezirksanwalt.