Der Angeklagte selbst schweigt, wie schon bei der letzten Verhandlung im April, und lässt seinen Verteidiger vor dem Bezirksgericht Judenburg sprechen. Dieser verweist auf „gegenseitige Provokationen“, räumt aber auch Fehlverhalten seines Mandanten ein. Die Nachbarn, die als Privatbeteiligte auftreten, fordern 2500 Euro Schmerzensgeld für psychische Belastungen, Arzt- und Fahrtkosten. Der Anwalt des Angeklagten erkennt lediglich 1500 Euro an.