„Sie waren alkoholisiert an dem Abend?“, fragt Gerichtsvorsteherin Helene Bader den jungen Angeklagten. „Leicht, ja“, gibt dieser zu. Ein Alkomat-Test ergab 0,62 Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft, das entspricht 1,24 Promille. „Das ist eine leichte Alkoholisierung für Sie?“, fragt Bader verdutzt. „Das war saudumm, ich habe daraus gelernt“, sagte der junge Mann beschämt, der sich vor dem Bezirksgericht Judenburg verantworten muss. Der Führerschein ist ihm bereits abgenommen worden, bis Oktober darf er kein Auto lenken. „Den Schaden, den Sie verursacht haben, indem Sie gegen den Holz-Gartenzaun gefahren sind, haben Sie beglichen?“, fragt Bader streng, was der Angeklagte bejaht.
Schauplatz Gericht
Dieser „Schmäh“ ging zu weit: Alkolenker kracht in Zaun des Freundes
Junger Angeklagter hatte 1,24 Promille im Blut, als er etwas „Saudummes“ gemacht hat. Aber er habe daraus gelernt, sagt er vor Gericht.
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