Die vielen Coronafälle im Pflegeheim Tannenhof im
obersteirischen St. Lorenzen im Mürztal haben demnächst ein Nachspiel bei Gericht: Ab 2. Mai müssen sich fünf Personen aus der Einrichtung wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten verantworten, teile das Landesgericht Leoben am Freitag mit.