Eine Geldstrafe von 5600 Euro bekam ein obersteirischer Polizeibeamter, der im Dezember 2024 wegen gefährlicher Drohung in erster Instanz am Landesgericht Leoben schuldig gesprochen wurde. Im Zuge von Unstimmigkeiten mit seinen Vorgesetzten soll der Polizist gegenüber einem Kollegen geäußert haben: „Da darf man sich nur nicht wundern. Ich sag‘ nur eines: Trieben.“ Eine Anspielung, die jedenfalls mehr als nur ungute Erinnerungen weckte.
Sie wollen weiterlesen?
Dieser Inhalt ist exklusiv für Digitalabonnent:innen der Kleinen Zeitung.
Leider lassen Ihre derzeitigen Cookie-Einstellungen den Login und damit eine Überprüfung Ihres Abo-Status nicht zu. Eine Darstellung des Inhalts ist dadurch nicht möglich.
Wir verwenden für die Benutzerverwaltung Services unseres Dienstleisters Piano Software Inc. ("Piano"). Dabei kommen Technologien wie Cookies zum Einsatz, die für die Einrichtung, Nutzung und Verwaltung Ihres Benutzerkontos unbedingt notwendig sind. Mit Klick auf "Angemeldet bleiben" aktivieren Sie zu diesem Zweck die Verwendung von Piano und es werden über Ihren Browser Informationen (darunter auch personenbezogene Daten) verarbeitet.
Die Datenschutzinformation von Kleine Zeitung können Sie hier einsehen.