Eine Geldstrafe von 5600 Euro bekam ein obersteirischer Polizeibeamter, der im Dezember 2024 wegen gefährlicher Drohung in erster Instanz am Landesgericht Leoben schuldig gesprochen wurde. Im Zuge von Unstimmigkeiten mit seinen Vorgesetzten soll der Polizist gegenüber einem Kollegen geäußert haben: „Da darf man sich nur nicht wundern. Ich sag‘ nur eines: Trieben.“ Eine Anspielung, die jedenfalls mehr als nur ungute Erinnerungen weckte.