„Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich“, zitierte Landeshauptmann-Stellvertreterin Manuela Khom (ÖVP) bei der Präsentation des neuen Gleichstellungsberichtes des Landes Paragraf 7 der Bundesverfassung: „Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen.“ Was vor dem Hintergrund der eindrucksvollen statistischen Publikation mitschwingt: Gesetze sind geduldig. Oder wie Khom es sagt: „Gleichstellung ist bei uns in vielen Lebensbereichen noch immer keine Realität, wir sind gleichberechtigt, aber nicht gleichwertig.“ Es sei auch weiter noch ein langer Weg. Und doch bezieht die ÖVP-Chefin auch in einer aktuellen Gleichstellungsdebatte auf Nachfrage klar Stellung: „Beim verpflichtenden Wehr- und Zivildienst für Frauen sollten wir nun die Diskussion führen.“ Sie halte nichts von dem Argument, man müsse zuerst überall anders die Gleichstellung erreichen.