Seit drei Jahren betritt Helmut Sommer seinen eigenen Garten in Übelbach nur mit größter Vorsicht. Schließlich kann er nicht wissen, ob der 800-Kilo Stier des Nachbarn nicht wieder vor seiner Haustür steht. "Ich weiß wirklich nicht mehr weiter, auch die Behörden waren bisher machtlos. Weder Gemeinde, die Polizei, der Jäger noch die Bezirkshauptmannschaft (BH) konnten mir helfen."

Mehrmals kam es in den vergangenen Monaten vor, dass in Herrn Sommers Garten plötzlich die Kühe des Nachbarn standen – und eben auch der einschüchternde Koloss. "Und ganz abgesehen vom Respekt, den mir dieses Tier einflößt – die Verschmutzung ist enorm."

Der Halter selbst, dessen Tiere offenbar regelmäßig ausbüxen, gibt sich gegenüber der Kleinen Zeitung verschlossen und will dazu nichts sagen.
Übelbachs Bürgermeister Markus Windisch kennt das Dilemma natürlich. "Wir haben behördlich aber alles ausgeschöpft, etwa dem Stierhalter ein Unterstandsverbot für den Stall ausgesprochen, denn dieser ist baufällig." Doch der Mann halte die Tiere dann eben im Freien, was zulässig sei. Der Aktive Tierschutz war vor Ort, die Amtsveterinäre der BH ebenso. "Aber man kommt ihm nicht bei, denn jemandem die Tiere abzunehmen, ist juristisch gar nicht so einfach."

Das sieht Diethard Hönger, Amtstierarzt und Leiter des Veterinärreferates in der BH allerdings anders. "Wenn eine Gefährdung von den Tieren ausgeht – und der Nachbar fühlt sich ja offensichtlich nicht zu Unrecht bedroht –, ist laut Landessicherheitsgesetz der Bürgermeister zuständig. Mehr noch, er hat sogar die Pflicht dazu, die Tiere abzunehmen. Wir haben der Gemeinde das bereits mehrmals mitgeteilt." Hönger bietet in dieser Sache auch ein Amtshilfeverfahren an, "dazu müsste die Gemeinde aber an uns herantreten".

Bürgermeister Windisch zeigt sich verwundert und werde den Sachverhalt noch einmal prüfen lassen. Indes hofft Helmut Sommer auf eine (rasche) Lösung.