Es ist der nächste bittere Rückschlag für die Justiz und die Ermittlungsbehörden im Zusammenhang mit der Operation Luxor. Das Oberlandesgericht (OLG) Graz gab nun den Beschwerden mehrerer Beschuldigter gegen einschneidende Ermittlungsmaßnahmen recht. Demnach war die Überwachung der telefonischen Kommunikation und auch die direkte Observation der Betroffenen im Vorfeld der Razzia nicht rechtmäßig – alle dadurch gewonnenen Ermittlungsergebnisse "sind zu vernichten", ordnet das OLG an.
Operation Luxor
Auch Telefonüberwachung war unrechtmäßig
OLG gab den Beschwerden eines steirischen Islamlehrers und eines früheren Vorsitzenden der Glaubensgemeinschaft recht. Ergebnisse einiger Überwachungsmaßnahmen sind damit für die Justiz wertlos.
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