Ein Infoblatt, das die österreichischen Behördenvertreter vom Gesundheitsministerium erhalten haben, lässt derzeit die Wogen hochgehen. Auf Seite 4 und 5 der "FAQs zu den geplanten Öffnungen ab 19. Mai" ist zu lesen: "An Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze dürfen maximal 50 Personen teilnehmen. Die Ausgabe von Speisen und Getränken ist hier nicht erlaubt. Veranstaltungen ab 11 Personen sind der Behörde anzeigepflichtig, Veranstaltungen ab 51 Personen sind von der Gesundheitsbehörde zu bewilligen."
Öffnungen ab 19. Mai
Aufschrei der steirischen Behörden: "Das kann so nicht funktionieren"
Hochzeiten und Zeltfeste ohne Getränke oder Speisen. Und: Bewilligungen für Veranstaltungen ab 50 Personen - auch im Amateursport. All diese angedachten Regeln sind für die steirischen Bezirkshauptmannschaften und das Grazer Gesundheitsamt "unpraktikabel". Ein erheblicher Mehraufwand droht Veranstaltern und Behörden.
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