Nach dem Schadenersatz-Urteil wegen einer tödlichen Kuh-Attacke hat die Regierung nun eine Gesetzesänderung für mehr Rechtssicherheit auf Almen und Weiden vorgelegt. Darin wird die Eigenverantwortung der Alm-Besucher und Rechtssicherheit für Viehhalter verankert. Die Begutachtungsfrist beträgt vier Wochen. Ziel wäre ein Inkrafttreten im Juli, hieß es am Freitag aus dem Landwirtschaftsministerium.