Das Urteil des niederösterreichischen Landesverwaltungsgerichts, wonach sich in diesem Bundesland Bezieher von Tieren, die durch Schächtung getötet wurden, registrieren lassen müssten, sorgt weiter für Aufregung. >>Die Geschichte dazu lesen Sie hier<<

Die Steiermark erkennt im niederösterreichischen Urteil keinen Handlungsbedarf: "Das Urteil fußt ja auf einen Erlass der niederösterreichischen Landesregierung. Dieser gilt bei uns nicht", sagte Birgit Konecny, Leiterin der zuständigen Abteilung am Donnerstag zur APA. Sie räumte aber Schwierigkeiten mit der vorgeschriebenen Bedarfserhebung ein.

Nachweis nicht immer einfach

Schwierig sei die Umsetzung des bestehenden Gesetzes deshalb, weil der Nachweis, wofür das koschere Fleisch gebraucht wird, nicht immer einfach sei. Meist werden von den Händlern Schulen oder auch Heime genannt, wo die Ware gebraucht wird. Anhand der Angaben, wie viel wo hingeht, prüfen die Bezirkhauptmannschaften die Plausibilität und machen entsprechende Bescheide, erklärte die Abteilungsleiterin.

Das Urteil aus Niederösterreich sei für die Steiermark nicht wegweisend. Es sei sogar geprüft worden, ob der gesetzliche Rahmen aus dem Nachbarbundesland in der Steiermark anwendbar sei: "Ist er aber nicht," so Konecny. Sie wies aber darauf hin, dass das Gesetz für Schächtungen "nicht einfach" sei. Man finde dennoch das Auslangen, weshalb man in der Steiermark bisher von einem Erlass, der eine genauere oder detaillierte Regelung mit sich bringen könnte, abgesehen habe. Zudem habe es bisher keine groben Probleme mit den legalen Schächtungen in der Steiermark gegeben.

Zwei Schlachthöfe in der Steiermark

In der Grünen Mark gibt es zwei Schlachthöfe, die Schächtungen durchführen dürfen - einen in Buch-Sankt Magdalena und einen in Pölfing-Brunn. Das Tierschutzgesetz schreibt vor, dass alle Schlachttiere unmittelbar nach dem Schächtschnitt, bei dem die großen Blutgefäße im Halsbereich mit einem Schnitt geöffnet werden müssen, sofort wirksam zu betäuben sind. Schächtungen dürfen nur in einem dafür zertifizierten Schlachthof unter Beisein eines Tierarztes stattfinden, hieß es am Donnerstag aus dem Büro von Tierschutz-Landesrat Anton Lang (SPÖ).

Verurteilungen nach illegalen Schächtungen

In den vergangenen Jahren gab es in der Steiermark aber immer wieder Fälle von illegalen Schächtungen.