Jener Lkw-Lenker, der einen Unfall mit tödlichem Ausgang für einen Ersthelfer ausgelöst hat, musste sein Urteil am Donnerstagnachmittag in ungewohnter Umgebung zur Kenntnis nehmen. Der Gerichtssaal ist nämlich vom Grazer Straflandesgericht weg auf das Gelände des ÖAMTC-Fahrtechnikzentrums in Lang-Lebring verlegt worden. Hintergrund: Bei „Testfahrten“ mit einem Lkw ließ Richter Erik Nauta überprüfen, ob – wie ein Privatgutachter meint – der Unfall durch Aquaplaning ausgelöst worden sein kann.

Blicken wir zunächst zurück auf die fatale Kettenreaktion auf der A 9 im vergangenen Juli: Statt mit den vorgeschriebenen 60 km/h war der bosnische Lenker bei Seiersberg-Pirka im strömenden Regen mit 90 km/h in Richtung Süden unterwegs. Mit seinem Lkw-Zug krachte der 56-Jährige rechts gegen die Betonbegrenzung, verschob die Trennwand bis zu 1,6 Meter in die entgegengesetzte Fahrbahn.

Fatale Kettenreaktion

Das war der Beginn einer verheerenden Kausalkette, an deren Ende ein Ersthelfer den Tod fand: Der 43-Jährige Niederösterreicher war eigentlich nur ausgestiegen, um auf der Gegenfahrbahn in Richtung Norden zu helfen – und wurde vom Pkw einer Slowenin erfasst und tödlich verletzt.

Zunächst, noch am Straflandesgericht, blieb der angeklagte Bosnier bei seiner Verantwortung: „Nicht schuldig.“ Er sei zwar zu schnell gewesen, aber es habe keinen Sekundenschlaf gegeben, wie ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft. Vielmehr habe er wegen Aquaplanings nicht mehr lenken und auch keine Vollbremsung machen können. Ein Privatgutachten will diese These stützen. Dem widerspricht aber der vom Gericht bestellte Sachverständige. Die kritische Geschwindigkeit dafür beginne bei 105 km/h. Mit Bremsen wäre der Lkw vor dem ersten Aufprall zum Stillstand zu bringen gewesen, laut Fahrtenschreiber wurde er aber „nicht ein km/h langsamer“.

Urteil im Fahrsicherheitszentrum

Im ÖAMTC-Zentrum wurde danach ein Lkw mit verschiedenen Geschwindigkeiten über Aquaplaning geschickt. Ergebnis: Selbst bei 92 km/h (der Unfallgeschwindigkeit) ist der Sattelschlepper nicht ins „Schwimmen“ geraten. Da damit als Ursache nur mehr Sekundenschlaf oder ein Aufmerksamkeitsdefizit in Frage kamen, wurde der Bosnier u. a. wegen grob fahrlässiger Tötung (noch nicht rechtskräftig) schuldig gesprochen: 6000 Euro Geldstrafe (unbedingt) und zehn Monate bedingte Haft. Die beiden mitangeklagten Pkw-Lenker wurden freigesprochen.