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OGH nimmt Sanitäter in Pflicht

Wollte nicht ins Krankenhaus: Wer ist schuld am Tod einer Steirerin?

Eine Unterschrift reicht aus, dass eine kranke Frau auf ihren eigenen Wunsch hin nicht ins Krankenhaus muss. Einen Tag später ist sie tot. Es bleibt die Frage: Wer ist schuld?
Der Artikel für Sie zusammengefasst
Diese Zusammenfassung wurde künstlich erzeugt. Wir entwickeln dieses Angebot stetig weiter und freuen uns über Ihr Feedback.
  • Eine kranke Frau in der Steiermark lehnte eine Krankenhausüberführung ab und verstarb einen Tag später an einem Herzinfarkt.
  • Die Angehörigen klagten das Rote Kreuz und forderten 20.000 Euro Schmerzensgeld sowie die Übernahme der Begräbniskosten.
  • Das Gericht entschied, dass die Sanitäter ihre Aufklärungspflicht verletzt hatten, da sie die Frau nicht ausreichend über die Notwendigkeit des Krankenhausaufenthalts informierten.
  • Der Fall wurde bis zum Obersten Gerichtshof (OGH) weitergeführt, der die Argumentation der Angehörigen unterstützte.
  • Das Rote Kreuz testet nun zertifizierte Systeme, um ähnliche Fälle in Zukunft zu vermeiden.
Haben die Sanitäter richtig gehandelt?
© Sonstiges
Haben die Sanitäter richtig gehandelt?
© Sonstiges
Author Tobias Kurakin
Tobias Kurakin Redakteur Steiermark-Ressort
Redakteur Steiermark-Ressort
26. November 2025,
17:00 Uhr

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