Im Grazer Straflandesgericht ging am Donnerstag der Prozess um den Brand in der Stern-Bar zu Silvester 2023/24 zu Ende. Bei dem Feuer starb eine Studentin, zehn Personen wurden zum Teil schwer verletzt. Dem Betreiber des Lokals wurde das fahrlässige Herbeiführen einer Feuersbrunst angelastet. Er verantwortete sich bis zuletzt nicht schuldig. Am Nachmittag fällte Einzelrichterin Julia Riffel einen Schuldspruch: 18 Monate Haft, davon zwölf Monate bedingt, mit einer Probezeit von drei Jahren. Der Verteidiger meldete volle Berufung an, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
„Sie haben sich überhaupt keine Gedanken darüber gemacht, was bei einem Feuer passieren kann, und keine Vorkehrungen getroffen“, erklärte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Die Beteuerungen des Angeklagten, dass ihm die Behörde nichts dergleichen vorgeschrieben habe und alles genehmigt war, ließ sie nicht gelten. Denn der Brand sei in einem improvisierten Lagerraum im Eingangsbereich ausgebrochen. „Dieses brennbare Material war zu dem Zeitpunkt, als die Kontrolle stattgefunden hat, noch nicht dort. Der ist also nie genehmigt worden. Sie sind hauptverantwortlich dafür, dass ein Opfer gestorben und viele weitere schwer verletzt wurden.“
„Es war hundertprozentig kein Tisch davor“
Am dritten und letzten Verhandlungstag standen noch einmal die Fluchtwege in der Stern-Bar im Zentrum. Die Referentin der Bau- und Anlagenbehörde, die im November 2020 eine Begehung des Lokals vorgenommen hatte, gab bei ihrer Befragung an, dass als Notausgänge der Eingang, der Ausstieg durch ein Fenster und der Weg durch die Küche in den Hof vorgesehen waren. Als es zum verheerenden Brand kam, war das Fenster allerdings durch einen Tisch verstellt, auch war die Fensterbank mit Dekorationsmaterial vollgeräumt.
Bei der Kontrolle war das offenbar noch anders: „Das Fenster war frei, es war hundertprozentig kein Tisch davor“, gab die Zeugin an. Allerdings fand diese Begehung mitten in der Corona-Pandemie statt, die Bar war zu diesem Zeitpunkt nicht in Betrieb. „Alle Tische und Sessel waren auf einer Seite zusammengestellt“, so die Zeugin.
Fluchtweg durch Küche nicht zulässig
Sie erinnerte sich weiter, dass der Angeklagte damals den Fluchtweg durch das Fenster entfernen wollte. Das hat man untersagt, da „sich dann die Fluchtwegsituation völlig anders dargestellt hätte“, führte die Beamtin aus. Im Übrigen sei auch ein Fluchtweg durch eine Küche im Allgemeinen nicht zulässig, „weil eine Küche eine weitere Gefahrenquelle darstellen kann“. Neben dem Hauptausgang waren verschiedene Polster und anderes gelagert, was laut Zeugin ebenfalls nicht erlaubt sei. Gefragt nach weiteren Details zu den Fluchtwegen und zum Brandschutz verwies die Referentin stets auf den Amtssachverständigen, der bei der Begehung dabei war. Sie selbst fasse nur die Ergebnisse zusammen.
Nach der Begehung 2020 passierte nichts mehr, obwohl mehrere Mängel festgestellt worden waren. „Warum wurde der Akt als erledigt abgelegt?“, fragte der Verteidiger. „Weil es ein historischer Akt war“, lautete die Antwort. „Ohne weitere Überprüfung?“ „Ja“.
Angestellte wussten nichts von Not-Ausstieg
Am Donnerstag sagten auch mehrere Personen aus, die vor der verhängnisvollen Silvesternacht in der Stern-Bar beschäftigt waren. Keiner von ihnen will gewusst haben, dass es sich bei einem Fenster im Gastraum um einen Not-Ausstieg in einen Hinterhof gehandelt hat. Vor dem Fenster habe sich auch immer Deko-Material und ein Tisch befunden. Laut der Vorpächterin des Lokals war das Fenster sehr wohl als Fluchtweg mit einer grünen Leuchte gekennzeichnet gewesen.
Am Nachmittag war der Sachverständige für gewerblichen Brandschutz am Wort. „Dieses Fluchtfenster ist nicht mehr Stand der Technik“, befand er und übte indirekt Kritik an der Behörde. Man müsse sich fragen, ob hier nicht „eine weitere Veranlassung seitens der Gewerbebehörde zielführend gewesen wäre.“ Streng genommen sei auch der Fluchtweg durch die Küche nicht zulässig, weil er durch eine Schiebetüre getrennt sei. Eine Türe müsse immer in Fluchtrichtung aufschlagen. Danach gefragt, ob das durch einen Vorhang getrennte Lager beim Eingang einer Brandschutz-Überprüfung standgehalten hätte, antwortete der Sachverständige klar: Das brennbare Material hätte dort nicht gelagert werden dürfen.
Staatsanwältin: „Missachtung behördlicher Auflagen“
In ihrem Schlussplädoyer forderte Staatsanwältin Sophie Kickmayer einen Schuldspruch in allen Anklagepunkten. „Verantwortung lässt sich nicht so leicht delegieren“, sagte sie in Richtung des Angeklagten. Dieser sitze hier, weil er durch grob fahrlässige Missachtung behördlicher Auflagen und Vorschriften einen Brand verursachte, der einer jungen Frau das Leben kostete und viele weitere verletzte. Der einzige Fluchtweg für die Gäste, von dem auch der Bar-Betreiber gewusst habe, sei blockiert gewesen – weil in diesem Bereich leicht brennbares Material in Brand geraten sei. Ein weiterer Fluchtweg über ein Fenster sei für Personal und Gäste nicht erkennbar gewesen.
Der Verteidiger forderte einen Freispruch für seinen Mandanten. Er sieht die Hauptverantwortung bei den Behörden: „Man braucht ein Opfer, das man vor Gericht stellt.“ Er blieb dabei: Es seien von der Behörde keine Auflagen erteilt worden, bei der Aussage der Referentin ortet er Widersprüche. Sein Mandant sei davon ausgegangen, dass bei der Lokalübernahme alles passt, weitere Auflagen seien ihm auch nicht erteilt worden. Vom Not-Ausstieg durch das Fenster habe er nichts gewusst.