Fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst wird dem Wirt des Grazer Lokals „Stern“ vorgeworfen. Ab Freitag muss er sich im Großen Schwurgerichtssaal am Straflandesgericht Graz verantworten. Bei dem verheerenden Feuer während der Silvesterparty im Lokal zum Jahreswechsel 2023 auf 2024 war eine Studentin aus Niederösterreich ums Leben gekommen, zehn weitere Personen wurden schwer, etliche leichter verletzt. Dem Mann drohen bis zu drei Jahre Haft.
Die zuständige Staatsanwältin umriss das tragische Geschehen in der Stern-Bar mit den Worten: „Was als ausgelassene Silvesternacht begann, endete in einem Albtraum. Niemand behauptet, dass der Angeklagte es bewusst gemacht hat - es geht um Fahrlässigkeit.“ Der türkische Lokalbesitzer habe seine Pflicht zur Prävention und zur Sicherheit der Gäste außer Acht gelassen. Der Fluchweg, abseits vom nicht mehr zu passierenden Eingangsbereich, sei als solcher nicht zu erkennen. „Der tragische Ausgang wäre vermeidbar gewesen“.
Fluchtweg unpassierbar
Die Fahrlässigkeit, die dem Wirt von der Staatsanwaltschaft Graz vorgeworfen wird, besteht aus einer Kette von Fehlern: So seien leicht brennbare Materialien im Eingangsbereich gelagert gewesen, wodurch der gekennzeichnete Fluchtweg durch den Eingang „binnen kürzester Zeit unpassierbar wurde“.
Zweiter Fehler: Ein zweiter Notausstieg über ein Fenster im Gastraum sei mit Tischen, einer Sitzbank und Deko-Material verstellt gewesen. Auch ein „abgetreppter Fensterzugang“ und zuvor vorhandene Fluchtwegleuchten seien entfernt worden. Weder das Personal noch die Gäste kannten diesen Notausstieg. Und schließlich habe er das Personal „unzureichend“ über das Verhalten im Brandfall geschult: Es hatte keine Kenntnis sämtlicher Fluchtwege, es kannte weder die Aufbewahrungsorte der Feuerlöscher, noch deren richtige Bedienung. Weder das Personal noch die Gäste konnten deshalb rechtzeitig aus dem Lokal fliehen, als der Brand ausbrach.
Wie ausführlich berichtet, starb eine junge Frau in dem Brand. Zehn Personen werden als Opfer schwerer Körperverletzungen geführt: Eine junge Frau erlitt Verbrennungen an 37 Prozent der Körperoberfläche – auch im Gesicht. Eine andere Frau erlitt eine so schwere Rauchgasvergiftung, dass sie ins Koma fiel.
Angeklagter fühlt sich nicht schuldig
„Man braucht jemand, den man anklagen kann“, war Verteidiger Michael Thomas Reichenvater überzeugt. „Wesentliche Personen aus Ämtern sind nicht angeklagt“, meinte er. Das gelagerte Material sei von den Behörden nie beanstandet worden, Mängel wurden nie thematisiert.
Der Angeklagte fühlte sich „gar nicht schuldig“. Zum Zeitpunkt des Brandes war er nicht im Lokal gewesen. „Ist für Sie ein Haupteingang ein Notausgang?“, fragte Richterin Julia Riffel. „Das haben die Behörden so gesagt“, rechtfertigte sich der 45-Jährige. „Sie haben sich nie Gedanken gemacht, ob ein Ausgang im Notfall für über 100 Leute reicht?“, hakte die Richterin nach. „Nein“, antwortete der Befragte. Er selbst war als Brandschutzbeauftragter eingetragen und nach seinen Angaben habe er „den Mitarbeitern gesagt, was sie tun sollen“.
„Ich habe gedacht, wir sterben“
Als der Brand gegen 3 Uhr früh ausbrach, waren laut den Schätzungen des Lokalbetrreibers 20 bis 30 Personen im Lokal. „Ich habe das Feuer nicht gesehen, nur den Rauch bemerkt“, schilderte eine Zeugin. „Wir konnten nicht mehr beim Ausgang hinaus und sind nach hinten ins WC geflüchtet.“ Zusammen mit zwei Freunden befand sie sich in einer WC-Kabine und „ich habe gedacht, wir sterben“, beschrieb sie unter Tränen. Dann wurde sie ohnmächtig und wachte erst vier Tage später im Krankenhaus auf.
Eine andere Besucherin konnte nicht erscheinen, sie leidet immer noch unter den psychischen Folgen der Brandnacht. „Ich hatte mit dem Leben abgeschlossen“, gab sie vor der Polizei an. Doch sie wurde im letzten Moment von einem Kellner gerettet, der sie durch die Küche in den Hof führte. Ihr Freund gehörte zu jenen, die auf der Toilette bewusstlos wurden und von der Feuerwehr gerettet werden konnten.
„Keine Hinweise auf einen Fluchtweg“
Mehrere Zeuginnen und Zeugen gaben schließlich an, dass es keinerlei Hinweise auf einen Fluchtweg gab. Das Fenster, das als Ausstieg hätte dienen sollen, war ebenfalls nicht gekennzeichnet. „Ich war im fünften Monat schwanger und wollte daher in der Nähe des Ausgangs sitzen, falls ich hinaus muss“, erzählte eine Frau. Plötzlich habe sie auf der einen Seite starke Hitze gespürt. Sie und ihr Mann konnten sich gerade noch durch die Eingangstüre ins Freie retten. Gesundheitliche Folgen habe sie keine, „und auch meine Tochter ist gesund“.
Der Prozess wird am kommenden Dienstag fortgesetzt.