Anwalt warnt vor den kleinen Fallen bei der digitalen Vignette
Verkäuferin verwechselte Buchstaben und die Tagesvignette war ungültig: Grazer Jurist wollte sich gegen Ersatzmaut wehren und gegen Strafe berufen. Die Asfinag verweist auf Mautordnung und verzichtet auf Kulanz.
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Ein Anwalt aus Graz erhielt eine Ersatzmaut von 120 Euro, weil die Verkäuferin bei der Eingabe des Kennzeichens einen Fehler machte.
Die Asfinag verweist auf die Mautordnung und verzichtet auf Kulanz, trotz des Fehlers der Tankstellenmitarbeiterin.
Der Anwalt sieht die Strafe als unverhältnismäßig an, wehrte sich in der Berufung bisher aber erfolglos.
Käufer müssen die Korrektheit des Kennzeichens auf der Bestellbestätigung der digitalen Vignette überprüfen und das sogar gegenzeichnen.
Die Asfinag hat 2024 rund 29 Millionen Vignetten verkauft, was 609 Millionen Euro einbrachte.
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