Bei Kennzeichen vertippt
Anwalt warnt vor den kleinen Fallen bei der digitalen Vignette
Verkäuferin verwechselte Buchstaben und die Tagesvignette war ungültig: Grazer Jurist wollte sich gegen Ersatzmaut wehren und gegen Strafe berufen. Die Asfinag verweist auf Mautordnung und verzichtet auf Kulanz.
© KLZ/Thomas Pilch