Lange hat sich der junge Mann nicht über seinen neuen Audi A 7 freuen können. Nur einen Tag, nachdem er es gekauft hat, ist er das Fahrzeug bereits wieder los – vorläufig zumindest. Wegen einer „erheblichen Geschwindigkeitsübertretung“, wie die Polizei es nennt.
Am Donnerstag gegen 21.30 Uhr fiel einer Zivilstreife auf der S 36 (Murtal Schnellstraße) auf Höhe Spielberg im Bezirk Murtal ein Pkw mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit auf. Die Polizei nahm umgehend die Verfolgung auf. Im Zuge der Nachfahrt konnte mittels geeichter Messung eine Höchstgeschwindigkeit von 233 km/h festgestellt werden. Das sind mehr als 100 km/h zu viel, erlaubt sind an dieser Stelle der Schnellstraße maximal 130 km/h.
Schein auf Probe abgenommen
Der Lenker, ein 18-jähriger Probeführerscheinbesitzer aus dem Bezirk Murtal, konnte schließlich angehalten werden. Ihm wurde der Führerschein an Ort und Stelle abgenommen, sein Fahrzeug wurde nach Anordnung der Bezirkshauptmannschaft Murtal vorläufig beschlagnahmt. Als Begründung für seinen ausgeprägten Gasfuß gab der junge Raser an, das relativ hochpreisige Auto erst am Vortag gekauft zu haben. Er habe die Geschwindigkeit „austesten“ wollen.
Gesetz steht auf dem Prüfstand
Nach einer Schnellrecherche der Kleinen Zeitung wurden heuer in der Steiermark bereits acht Pkw-Lenkern und vier Motorradfahrern ihre fahrbaren Untersätze von der Behörde vorläufig abgenommen. In den meisten Fällen bekommen sie die Fahrzeuge nach einiger Zeit wieder zurück, nur sehr selten kommt es tatsächlich auch zu einer Versteigerung. „Diese gesetzliche Möglichkeit ist vor allem eine Signalwirkung nach außen und soll vom Schnellfahren abschrecken. Das Gesetz selbst ist aber umstritten und wir sind gespannt, ob es in dieser Form hält“, sagt Oberst Kurt Lassnig, Leiter der Landesverkehrsabteilung der Polizei.
Denn noch überprüft der Verfassungsgerichtshof die am 1. März 2024 in Kraft getretene Novelle der Straßenverkehrsordnung. Wie exklusiv berichtet, hatte sich ein als Raser ertappter Obersteirer beim Landesverwaltungsgericht Steiermark beschwert, dieses gab die heikle Causa an die Verfassungshüter zur Klärung weiter. Es geht dabei unter anderem um die Frage, wie fair diese „Bestrafung“ ist. Schließlich ist ein abgenommener Ferrari finanziell anders zu bewerten als ein Motorrad. Und auch bei geleasten Fahrzeugen ist die Sache nicht unumstritten.