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Maßnahme gegen Raser

Ein Gesetz, das Härte verspricht – aber wenig bewirkt

Kommentar. Das „Raser-Gesetz“ verspricht Null Toleranz gegenüber Extremrasern. Doch die Bilanz ist mager. Es ist kaum zu fassen, dass die Beschlagnahme des Fahrzeugs für Raser keine Rolle spielt.
Der Artikel für Sie zusammengefasst
Diese Zusammenfassung wurde künstlich erzeugt. Wir entwickeln dieses Angebot stetig weiter und freuen uns über Ihr Feedback.
  • Das "Raser-Gesetz" verspricht Null Toleranz gegenüber Extremrasern, zeigt jedoch in der Praxis wenig Wirkung.
  • In Kärnten wurden dieses Jahr nur vier Fahrzeuge beschlagnahmt, und es wurde noch keines versteigert.
  • Die gesetzliche Definition von "Extremrasern" ist unzureichend, da hohe Geschwindigkeiten in Ortsgebieten nicht als solche gelten.
  • Es gibt Ungleichbehandlungen bei der Bestrafung, abhängig davon, ob das Fahrzeug dem Raser gehört oder nicht.
  • Das Gesetz ist in seiner aktuellen Form weder gerecht noch effektiv.
Das Raser-Gesetz ist zahnlos, es gehört nachgebessert
© Fotolia
Das Raser-Gesetz ist zahnlos, es gehört nachgebessert
© Fotolia
Author Claudia Beer-Odebrecht
Claudia Beer-Odebrecht Redakteurin Bundesland-Ressort
Redakteurin Bundesland-Ressort
20. Juni 2025,
4:00 Uhr
Das Raser-Gesetz ist zahnlos, es gehört nachgebessert
© Fotolia
Das Raser-Gesetz ist zahnlos, es gehört nachgebessert
© Fotolia
Kommentar. Das „Raser-Gesetz“ verspricht Null Toleranz gegenüber Extremrasern. Doch die Bilanz ist mager. Es ist kaum zu fassen, dass die Beschlagnahme des Fahrzeugs für Raser keine Rolle spielt.

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