Wie bereits berichtet, blieb eine Frau aus dem Bezirk Südoststeiermark nach dem Tod ihres Bruders, auf dessen Pflegekosten sitzen. Der Grund: eine Lücke im Gesetz. Der Mann, der mit einer Behinderung lebte und aufgrund seines Gesundheitszustandes von einer Betreuungseinrichtung in ein Pflegeheim übersiedeln musste. Das Problem: Als er drei Monate später verstarb, war der Antrag für die Kostenübernahme noch nicht bearbeitet. Genau hier beginnt der steinige Weg der Betroffenen Susanne B., die ihren vollständigen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte. „Nach seinem Tod hat mich auf einmal der Notar angerufen und gesagt, dass eine Forderung von 9.300 angemeldet wurde“, sagt sie.