Im steirischen blau-schwarzen Regierungsprogramm ist der Ausbau der mobilen Pflege als klares Ziel definiert. Der Leitspruch „mobil, vor teilstationär, vor stationär“ soll in der Legislaturperiode weiter forciert werden. Dazu gehört auch die 24-Stunden-Betreuung. Allerdings gibt es hier einen bedeutenden Unterschied: In der 24-Stunden-Betreuung gilt nach wie vor der Vermögensregress. Daran ändert auch das Pflege- und Betreuungsgesetz, das seit Anfang des Jahres in Kraft ist, nichts.