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9300 Euro

Während Antragsfrist verstorben: Angehörige sollen Pflegekosten tragen

Eine Lücke im Gesetz wurde einer steirischen Familie zum Verhängnis. Sie blieb nach dem Tod eines Angehörigen auf den Pflegekosten sitzen, da der Übernahmeantrag nicht mehr bearbeitet werden durfte.
9300 Euro sollte die betroffene Familie bezahlen
© Fotolia
9300 Euro sollte die betroffene Familie bezahlen
© Fotolia
Author Marie Miedl-Rissner
Marie Miedl-Rissner Redakteurin Bundesland Steiermark
Redakteurin Bundesland Steiermark
17. Februar 2025,
8:40 Uhr

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