Im Mai angekündigt und im September erarbeitet, ist die steirische Wolfsverordnung nun beschlussreif. Am 7. Dezember wird die Landesregierung grünes Licht geben. Ein paar Tage später tritt das Regelwerk in Kraft: Es besagt, unter welchen Umständen Wölfe in der Steiermark verscheucht, vergrämt oder (nur von Jägern) erlegt werden dürfen.
Neue Verordnung steht fest
So dürfen Wölfe in der Steiermark künftig erlegt werden
Die steirische Wolfsverordnung tritt im Dezember in Kraft. Unter welchen Bedingungen der Abschuss von Wölfen erlaubt ist. Und warum Kritiker ein „Bürokratiemonster“ sehen.
© Wiltrud