Der Prozess gegen den ehemaligen ÖSV-Trainer Walter Mayer wegen Dopingvergehen und Beitrags zum Sportbetrug ist am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck auf unbestimmte Zeit vertagt worden. Sowohl die Richterin, als auch der Staatsanwalt wollten zusätzliche Zeugen hören. Die Verteidigung ließ noch offen, weitere Beweisanträge zu stellen.

Mayer selbst hatte vorerst von seinem Entschlagungsrecht Gebrauch gemacht. Er wollte zunächst nur Aussagen zur mitangeklagten 37-jährigen ehemaligen Leichtathletin machen. Sein Verteidiger Hans-Moritz Pott kündigte jedoch an, dass sein Mandant beim nächsten Prozesstermin nach Anhörung der Zeugen, die Mayer belasten, darunter der ehemalige Langläufer Johannes Dürr, auch zu den restlichen Vorwürfen Stellung nehmen will. "Wenn man sich Dürr anschaut, ist er das Paradebeispiel eines Zeugen, dem man nicht glauben darf. Und genau auf seine Aussage baut man jetzt eine Anklage auf", empörte sich Pott.

Dürr hatte sodann auch gleich von insgesamt vier Blutdoping-Behandlungen, die an ihm bei Mayer zu Hause durchgeführt worden seien, berichtet. Zudem habe er nach den Blutabnahmen, quasi zum Ausgleich, auch immer Erythropoetin (EPO) genommen. Das EPO habe er von seinem ehemaligen Trainer Gerald Heigl bekommen. Ob es ursprünglich von Mayer kam, könne er nicht genau sagen, er vermute es aber, meinte Dürr. Der Plan, wie viel EPO er nehmen soll und auch wann, stammte aber definitiv vom Salzburger, erklärte der ehemalige Langläufer.

Auch Heigl stützte Dürrs Aussagen weitestgehend und belastete Mayer. Er gab an, dass er teilweise gemeinsam mit Mayer Wachstumshormone besorgt bzw. über Mayer EPO bezogen hat, unter anderem für Dürr und dessen damaligen Zimmerkollegen Harald Wurm. Auch zu Blutdoping sei es im Haus des Salzburgers gekommen. Bei der ersten Abnahme und bei der ersten Rückführung von Blut bei Dürr sei er selbst sogar dabei gewesen, schilderte Heigl vor Gericht. EPO habe er eigentlich immer von Mayer bezogen, nur einmal habe er es vom ehemaligen ÖSV-Arzt Ulrich H. bekommen, erklärte Heigl.

Lediglich der ehemalige Langläufer Wurm schilderte eine andere Version. Er habe Mayer zwar gekannt, weil dieser damals Cheftrainer im ÖSV war, sein direkter Trainer sei er aber nicht gewesen. Außerdem habe er niemals EPO oder Wachstumshormone genommen und auch niemals Blutdoping praktiziert, beteuerte Wurm. "Ich habe Mayer das letzte Mal vor zehn Jahren gesehen", sagte der ehemalige Langläufer.

Die mitangeklagte 37-jährige ehemalige Leichtathletin gab indes zu, verbotene Substanzen in den Jahren 2018 und 2019 an andere Sportler weitergegeben zu haben. Die Staatsanwaltschaft warf ihr aber auch vor, in den Jahren 2014 und 2015 gedopt an Wettkämpfen teilgenommen und Preisgelder gewonnen zu haben. Dies bestritt die 37-Jährige.

Sie räumte ein, Mayer bei ihrer Einvernahme bei der Polizei zu Unrecht beschuldigt zu haben. Der Staatsanwalt dehnte daraufhin sogleich den Strafantrag gegen die 37-Jährige auf das Vergehen der Verleumdung aus. "Ich wurde von den Beamten unter Druck gesetzt", sagte die ehemalige Leichtathletin. Die Polizisten hätten sie dazu gedrängt, "etwas über Mayer zu sagen". Der 62-Jährige habe ihr vor Wettkämpfen zwar Infusionen gegeben, dabei habe es sich aber um Magnesiumlösungen gehandelt und nicht um das verbotene Humanalbumin, wie sie bei der Polizei noch angegeben hatte, betonte die 37-Jährige. Auch Mayer selbst bestätigte diese Version.

Dem 62-jährigen Salzburger wurde vorgeworfen, von 2012 bis 2019 Sportler beim Dopen unterstützt zu haben und auch selbst Dopingmittel, darunter Wachstumshormone, Testosteron und Humanalbumin, an Sportler weitergegeben zu haben. Zudem soll er Blutdoping an Athleten praktiziert und damit zu deren Sportbetrug beigetragen haben.

Der ehemalige Trainer der heimischen Skilanglauf-Goldstaffel bei der Heim-WM in Ramsau 1999 war bereits in der Vergangenheit im Zusammenhang mit Doping in die Schlagzeilen geraten. Er war bei den Olympischen Winterspielen in Salt Lake City 2002 und Turin 2006 in Doping-Skandale um österreichische Langläufer und Biathleten verwickelt. Im August 2011 wurde er am Wiener Straflandesgericht nach dem Anti-Doping- sowie dem Arzneimittel-Gesetz in erster Instanz zu einer Haftstrafe von 15 Monaten verurteilt. 2013 bestätigte das Wiener Oberlandesgericht die Strafe, setzte sie aber zur Gänze auf Bewährung aus.