„Mein Mandant bleibt dabei: Die ihm vorgeworfenen Aussagen sind niemals gefallen“, sagt Rechtsanwalt Philipp Tschernitz. „Auch hat er seine Hand nicht, wie ihm vorgeworfen wird, zum Hitler-Gruß gehoben.“
Eine Stunde wurde der Wölfnitzer Fußballer, für ihn gilt die Unschuldsvermutung, Mittwoch von Beamten des Landesamtes für Verfassungsschutz (LV) einvernommen.