Seit gestern, Montag, gelten neue Quarantäne-Regeln für nicht vollständig geimpfte Kontakt-Personen. Diese Personen müssen seit gestern nicht mehr in Quarantäne, wenn sie Kontakt mit jemandem hatten, der Corona hat. Sie müssen sich nur an ein paar Beschränkungen halten.

Für nicht vollständig geimpfte Kontakt-Personen gelten folgende Regeln:

  • Bei Kontakt mit anderen Personen muss man durchgehend eine FFP2-Maske tragen. Das gilt auch draußen und im eigenen Wohn-Bereich.
  • Bei Kindern zwischen 6 und 14 Jahren reicht ein Mund-Nasen-Schutz. Jüngere Kinder betrifft das nicht.
  • Einrichtungen, wo das nicht möglich ist, dürfen sie nicht betreten. Das sind zum Beispiel die Gastronomie oder das Fitness-Studio.

Die Wohnung verlassen, Einkaufen für die Grund-Versorgung und Arbeiten dürfen nicht vollständig geimpfte Kontakt-Personen. Auch wenn sie Kontakt mit einem Corona-Erkrankten gehabt haben. Dabei muss immer eine FFP2-Maske getragen werden.

Kontakt-Personen, die keinen vollständigen Impf-Schutz haben, dürfen nicht:

  • Große Veranstaltungen, wie Sport-Veranstaltungen und Konzerte besuchen.
  • Sensible Einrichtungen betreten. Das sind zum Beispiel Alten- und Pflegeheime, Gesundheits-Einrichtungen, Obdachlosen-Heime, Gefängnisse oder Flüchtlings-Heime.

Wann gilt man nicht als Kontakt-Person

Wer nicht als Kontakt-Person gilt, muss nicht in Quarantäne.

Man gilt nicht als Kontakt-Person, wenn man

  • vollständig geimpft ist. Das heißt man hat schon 3 Corona-Impfungen bekommen. Bei Kindern bis zum vollendeten 12. Lebens-Jahr reichen 2 Impfungen.
  • innerhalb der letzten 3 Monate vor dem Kontakt von der Corona-Variante Omikron genesen ist.
  • beim Kontakt zum bestätigten Corona-Fall geeignete Maßnahmen richtig umgesetzt hat. Das bedeutet, dass das Ansteckungs-Risiko zum Beispiel durch das Tragen von FFP2-Masken und Abstand halten verringert wurde.