Ein Sekundärtransport wird dann durchgeführt, wenn bereits in einem Klinikum versorgte Patientinnen und Patienten von einer medizinischen Einrichtung in eine andere spezialisierte Versorgungseinheit gebracht werden. Geht es nach der Gesundheitskasse, soll laut einer Sprecherin die Abrechnung für Sekundärtransporte "direkt mit den jeweiligen Rechtsträgern der Krankenanstalten" erfolgen, da die ÖGK jährlich rund sechs Mrd. Euro im Rahmen der Krankenanstaltenfinanzierung an die Spitäler zahlt. Rechtsträger können etwa Länder, Städte, Gemeinden oder private Träger sein.