Das EU-Rezept richtet sich an Personen, die sich im Ausland aufhalten und dennoch Zugang zu ihren elektronisch verordneten Medikamenten benötigen, so das Ministerium in einer Aussendung. Die Patienten müssen sich dafür in der Apotheke im Partnerland ausweisen. Das EU-Rezept wird dann elektronisch abgerufen und man erhält das Medikament ab, sofern es verfügbar und zugelassen ist. EU-Rezepte gelten im Ausland als Privatrezepte und müssen selbst bezahlt werden. Eine Kostenerstattung kann nach Einreichung bei der Sozialversicherung geprüft werden, wurde erklärt.