Anlass für den Rechtsstreit zwischen RH und FPÖ war der Wahlwerbungsbericht für die EU-Wahl 2024. Der Rechnungshof vermutete zu niedrig ausgewiesene Zahlungen an Agenturen und wollte Einsicht in Rechnungsbücher und ähnliche Unterlagen, was die Freiheitlichen verweigerten. Man habe bereits alle Auskünfte erteilt, zudem sei es verfassungswidrig, politische Parteien einer unmittelbaren Kontrolle durch staatliche Organe zu unterwerfen, so die Argumentation. Die entsprechenden Bestimmungen im Parteiengesetz stehen aus FPÖ-Sicht im Widerspruch gegen das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Betätigungsfreiheit für Parteien.