Anlass für den Rechtsstreit zwischen RH und FPÖ war der Wahlwerbungsbericht für die EU-Wahl 2024. Der Rechnungshof vermutete zu niedrig ausgewiesene Zahlungen an Agenturen und wollte Einsicht in Rechnungsbücher und ähnliche Unterlagen, was die Freiheitlichen verweigerten. Man habe bereits alle Auskünfte erteilt, zudem sei es verfassungswidrig, politische Parteien einer unmittelbaren Kontrolle durch staatliche Organe zu unterwerfen, so die Argumentation. Die entsprechenden Bestimmungen im Parteiengesetz stehen aus FPÖ-Sicht im Widerspruch gegen das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Betätigungsfreiheit für Parteien.
Wien
Parteifinanzen, Chats und Schutzhunde vor dem VfGH
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) behandelt in den nächsten Monaten einige brisante Causen. Wie es auf APA-Anfrage hieß, geht es noch im März um die Frage, ob der Rechnungshof (RH) Einsicht in die Geschäftsbücher der FPÖ erhält. In einer öffentlichen Verhandlung wird beraten, ob im Ausland ermittelte Chatprotokolle in Strafverfahren verwertet werden dürfen. Auch das Thema "Bannmeile", die Gesichtsverhüllung und das Verbot der Schutzhundeausbildung stehen im Fokus.
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