Insbesondere bei Gesundheit und Bildung sei eine "klarere Trennung der Zuständigkeiten des Bundes und der Länder" vorgesehen, erklärten Mattle, derzeit Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz, und sein Nachfolger in der Funktion ab 1. Juli, Wallner, in einer gemeinsamen Aussendung am Donnerstag zu den vorgeschlagenen, verfassungsrechtlichen Änderungen. Im Gesundheitsbereich müsse es zu Entflechtungen kommen: "Weg von einem stufenweisen Aufbau hin zu klaren Zuständigkeiten. Es ist eine gesamtstaatliche Abstimmung erforderlich. Dabei kommt auch eine Übertragung der Gesetzgebungszuständigkeit zum Bund in Betracht, sofern die regionale Krankenanstaltenplanung in der Landeskompetenz bleibt." Ausnahmen müsse es auch bei der Beteiligung der Länder an der Finanzierung öffentlicher Krankenanstalten, der Organisation der Landesgesundheitsfonds, der Organisation von Ethikkommissionen, der Vertretung von Patienteninteressen, den Regelungen zu Sonderklassen sowie Fragen der wirtschaftlichen Führung und Aufsicht geben. Die überregionale Versorgungsplanung liege laut dem Plan hingegen beim Bund.