Speziell die Regelung, wonach die Staatsanwaltschaft künftig schon im Vorhinein Dateninhalte umschreiben muss, die sie auf dem Handy sucht, ist für Ritter problematisch: "Man hat ja keine Kristallkugel." Am Anfang einer Ermittlung könne man noch nicht wissen, was am Datenträger sei und welche Social-Media- oder WhatsApp-Inhalte gefunden werden könnten. "Als Konsequenz heißt das, dass man Beschlüsse so umfassend wie möglich fassen muss, damit alles beinhaltet wird, sonst braucht man ständig neue Beschlüsse."