Speziell die Regelung, wonach die Staatsanwaltschaft künftig schon im Vorhinein Dateninhalte umschreiben muss, die sie auf dem Handy sucht, ist für Ritter problematisch: "Man hat ja keine Kristallkugel." Am Anfang einer Ermittlung könne man noch nicht wissen, was am Datenträger sei und welche Social-Media- oder WhatsApp-Inhalte gefunden werden könnten. "Als Konsequenz heißt das, dass man Beschlüsse so umfassend wie möglich fassen muss, damit alles beinhaltet wird, sonst braucht man ständig neue Beschlüsse."
Wien
Weiter Kritik an Neuregelung der Handy-Sicherstellung
Die Europäische Staatsanwaltschaft hält die für Mittwoch im Nationalrat geplante Neuregelung der Sicherstellung von elektronischen Datenträgern wie Handys für "überschießend". "Salopp gesagt stellt sich die Frage, ob nicht das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird", so der stellvertretende Europäische Generalstaatsanwalt, Andrés Ritter, zur APA. Er frage sich, ob man hier nicht über die Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs hinausgehe, aufgrund derer das Gesetz geändert wird.
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