Bereits im Oktober, unmittelbar nach Inkrafttreten der neuen Straßenverkehrsordnung (StVO), hatte Wien das Rechts-Abbiegen bei Rot an zehn ersten Örtlichkeiten ermöglicht. Ausgewählt wurden für das Rechts-Abbiegen bei Rot insbesondere Relationen, wo vor und nach dem Abbiegen Radverkehrsanlagen vorhanden sind - man also etwa von einem Radweg in einen anderen abbiegt - und damit Konflikte reduziert werden.