Chronik
Freispruch für Mutter nach Tod der schwerkranken Tochter
Weil sie sich nicht ausreichend um ihre schwerkranke und seit mehreren Jahren bettlägerige Tochter gekümmert haben soll, hat sich am Freitag eine 81 Jahre alte Frau wegen gröblicher Vernachlässigung mit Todesfolge am Wiener Landesgericht verantworten müssen. Die bisher unbescholtene Pensionistin wurde am Ende "eindeutig" freigesprochen, wie der vorsitzende Richter ausdrücklich betonte: "Sie haben nichts falsch gemacht." Die Entscheidung ist bereits rechtskräftig.