Der nunmehrige Schuldspruch wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Werner Tomanek legte gegen die Entscheidung Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. "Wir sind der Meinung, dass es eindeutige Beweise gibt", sagte die Richterin in der Urteilsbegründung. Der Verurteilte muss dem Opfer binnen 14 Tagen 13.000 Euro Schmerzengeld überweisen.