Die Frau und die elf Männer im Alter von 35 bis 61 Jahren, zum größten Teil aus Salzburg sowie Oberösterreich und Kärnten, nahmen ihre Geldstrafen von 200 bis 2.450 Euro an. Entgegen den Vorbringen der Verteidiger sah der Richter die Einfriedung des Geländes zum Zeitpunkt der Zielübungen nicht als gegeben an. "Was ich schon sehe, ist, dass ein kurzer Zeitraum vorliegt, dass der Schuldgehalt im unteren Bereich vorliegt und bei Verantwortungsübernahme eine Diversionsmöglichkeit vorliegt." Davor war es im Wesentlichen darum gegangen, wie ein Gelände eingefriedet sein muss, um dort Waffenübungen durchführen zu können. Gleich zu Beginn wurde das Verfahren eines Angeklagten ausgeschieden, da er sich aufgrund gesundheitlicher Probleme in keinem verhandlungsfähigen Zustand befand.
Wels
Diversionen im Prozess in Wels um Waffenübungen
Der Prozess gegen zwölf Angeklagte wegen Vergehen gegen das Waffengesetz am Donnerstag im Landesgericht Wels hat mit Diversionen geendet. Den allesamt Unbescholtenen wurde vorgeworfen, im Oktober 2025 in einem nicht eingefriedeten Bereich unbefugt halbautomatische Schusswaffen geführt zu haben, ohne im Besitz eines Waffenpasses zu sein. Die Staatsanwaltschaft hat den Diversionen zugestimmt.
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