Das Landesgericht Linz hatte im Dezember 2025 die Entscheidung der Bildungsdirektion bestätigt: "Auch wenn die Aktivitäten der Klägerin in ihrer Freizeit erfolgten, ist bei Lehrpersonen eine strikte Trennung zwischen Berufs- und Privatleben nicht möglich. Pädagogen haben eine besondere Vorbildfunktion und müssen auch außerhalb des Unterrichts die Werte und Normen der Gesellschaft respektieren."
Linz
Sex-Tipps im Netz - Entlassung statt Kündigung
Eine oberösterreichische Volksschullehrerin, die auf Social-Media-Plattformen Sexualberatungen und Seminare angeboten hatte und gegen ihre Entlassung juristisch vorgegangen war, hat am Oberlandesgericht Linz zumindest einen Teilerfolg erzielt: Ihr Verhalten habe nicht zur Entlassung, aber zur Kündigung berechtigt, sodass das Dienstverhältnis nicht am 29. Dezember 2023, sondern erst nach Ablauf der dreimonatigen Kündigungsfrist geendet hat, so das OLG Linz am Donnerstag.
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