Das Landesgericht Linz hatte im Dezember 2025 die Entscheidung der Bildungsdirektion bestätigt: "Auch wenn die Aktivitäten der Klägerin in ihrer Freizeit erfolgten, ist bei Lehrpersonen eine strikte Trennung zwischen Berufs- und Privatleben nicht möglich. Pädagogen haben eine besondere Vorbildfunktion und müssen auch außerhalb des Unterrichts die Werte und Normen der Gesellschaft respektieren."