Die Staatsanwaltschaft habe die Anzeige geprüft und sei zu dem Schluss gekommen, dass keine Ermittlungen im Fall der Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht eingeleitet werden sollen. Bei der Sachverhaltsdarstellung sei dem Kepler Universitätsklinikum Linz (KUK) vorgeworfen worden, geschützte Patientendaten an eine oberösterreichische Zeitung weitergegeben zu haben. Diese Anzeige habe jedoch die Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen "unbekannte Täter" ins Rollen gebracht, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Man sei hier noch am Anfang und es lägen noch keine Ergebnisse vor.