Schuldig gesprochen wurde der Mann am Landesgericht wegen versuchter Körperverletzung, Körperverletzung und gefährlicher Drohung. Ursprünglich angeklagt war er wegen fortgesetzter Gewaltausübung. Dieses vorgeworfene Delikt war jedoch nicht anwendbar, da der Zeitrahmen der Taten zu kurz gewesen sei, begründete die Richterin. Die Staatsanwaltschaft gab zum Urteil keine Erklärung ab.
Wien
Drei Monate bedingt für Misshandlung der Ehefrau
Ein 52-Jähriger ist am Donnerstag in Wien zu drei Monaten bedingter Haft und zur Zahlung eines Schmerzengeldes in Höhe von 150 Euro verurteilt worden. Die Richterin sah es als erwiesen an, dass er seine Ehefrau mehrmals geohrfeigt, getreten und mit einem Verlängerungskabel sowie einem Messer bedroht hatte. Der Mann bestritt die Vorwürfe, erkannte die Entscheidung aber an: "Es wird nie etwas passieren, das kann ich versprechen." Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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