Schuldig gesprochen wurde der Mann am Landesgericht wegen versuchter Körperverletzung, Körperverletzung und gefährlicher Drohung. Ursprünglich angeklagt war er wegen fortgesetzter Gewaltausübung. Dieses vorgeworfene Delikt war jedoch nicht anwendbar, da der Zeitrahmen der Taten zu kurz gewesen sei, begründete die Richterin. Die Staatsanwaltschaft gab zum Urteil keine Erklärung ab.