Außerdem wird eine Strafbestimmung für die Personen, die den Führerschein-Prüfungsbetrug organisieren und durchführen, geschaffen. In jenen Fällen in denen die "Hinterleute" aufgedeckt werden, kann über diese eine Verwaltungsstrafe ausgesprochen werden. Wer die theoretische oder praktische Führerscheinprüfung nicht auf Anhieb schafft, darf künftig bereits nach zwölf Tagen statt bisher zwei Wochen nochmals antreten. Außerdem soll der internationale Führerschein künftig drei statt bisher ein Jahr gültig sein.
Wien
Schummler bei Führerscheinprüfung für 18 Monate gesperrt
Wer bei der theoretischen Führerscheinprüfung schummelt und dabei erwischt wird, kann künftig erst nach 18 Monaten erneut antreten. Bisher war dies nach neun Monaten möglich. Diese und zahlreiche weitere Änderungen sieht eine Novelle des Führerscheingesetzes (FSG) vor, die am Dienstag im Ministerrat beschlossen wurde und nun an das Parlament zur Beschlussfassung geht. Sie soll mit 1. September in Kraft treten.
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