Außerdem wird eine Strafbestimmung für die Personen, die den Führerschein-Prüfungsbetrug organisieren und durchführen, geschaffen. In jenen Fällen in denen die "Hinterleute" aufgedeckt werden, kann über diese eine Verwaltungsstrafe ausgesprochen werden. Wer die theoretische oder praktische Führerscheinprüfung nicht auf Anhieb schafft, darf künftig bereits nach zwölf Tagen statt bisher zwei Wochen nochmals antreten. Außerdem soll der internationale Führerschein künftig drei statt bisher ein Jahr gültig sein.