Der 37-Jährige meldete volle Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe an. Nähere Ausführungen zu den Gründen der Berufung wollte der Salzburger Verteidiger Kurt Jelinek gegenüber der APA indes nicht machen. Das Landesgericht Innsbruck teilte zunächst mit, dass auch die Staatsanwaltschaft volle Berufung anmeldete. Am Vormittag wurde schließlich über eine Modifizierung der Rechtsmittelanmeldung informiert: Demnach beruft die Staatsanwaltschaft nur gegen die Strafe. Das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) werde nun als Berufungsgericht endgültig über die Rechtsmittel entscheiden, hieß es. Verteidigung und Staatsanwaltschaft hatten drei Tage Zeit, ein Rechtsmittel zu erheben. Das Urteil wurde vergangene Woche von Einzelrichter Norbert Hofer gefällt. Dem 37-Jährigen drohten bis zu drei Jahre Haft.
Innsbruck/Kals/Salzburg
Glockner-Prozess geht nach Berufung in die zweite Instanz
Nach der nicht rechtskräftigen Verurteilung eines 37-Jährigen vor dem Landesgericht Innsbruck infolge des Erfrierungstodes seiner 33-jährigen Freundin am Großglockner im Jänner 2025 geht der Prozess in die zweite Instanz. Verteidigung und Staatsanwaltschaft meldeten Berufung an, hieß es am Dienstag. Der Mann wurde vergangenen Donnerstag zu fünf Monaten bedingter Haft und einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von 9.600 Euro verurteilt.
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