Es handle sich um dessen damalige berufliche Tätigkeit in den 1990er- und 2000er-Jahren, hieß es. "Beide Fälle werden derzeit im Rahmen des laufenden Opferschutzverfahrens geprüft und sind noch nicht abgeschlossen", wurde betont. Die betroffenen Personen seien mittlerweile erwachsen und nicht mehr in Betreuung. Um eine "unabhängige und unbeeinflusste Prüfung" sicherzustellen, habe die Geschäftsführung den Kinderdorfleiter am Standort jedenfalls "bis auf Widerruf dienstfrei gestellt." "Das ist eine Standardmaßnahme und stellt keine Vorverurteilung dar. Gleichzeitig wurde eine interimistische Leitung eingesetzt, damit die operative Führung am Standort nahtlos gesichert ist", unterstrichen die Verantwortlichen in einem Statement.