Laut der bereits im Herbst beschlossenen Verordnung darf in der Zone Alkohol weder konsumiert noch in offenen Flaschen oder Bechern mitgeführt werden. Sicherheitsorgane sollen die Einhaltung des Verbots kontrollieren. In Lokalen, Gastgärten und bei Veranstaltungen sei Alkohol jedoch erlaubt, hieß es.