505 Verfahren betrafen Misshandlungsvorwürfe, in neun Fällen wurde polizeilicher Waffengebrauch untersucht, der mit Lebensgefahr bzw. Todesfolgen verbunden war. 392 Verfahren konnten strafrechtlich erledigt werden: 187 Verfahren stellten die Staatsanwaltschaften ein, in 202 Fällen wurde von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen, wobei diese Fälle jedoch der Volksanwaltschaft gemeldet wurden, wie Meinrad Handstanger, der Vorsitzende des unabhängigen EBM-Beitrats, am Montag im Gespräch mit der APA betonte.